Um- und Ausbau Dach
Baugesuchsablauf
Chronologischer Ablauf:
Datum | Zeit | Event |
---|---|---|
06.12.2016 | 04:50 | Einreichen des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung |
09.12.2016 | 15:18 | Telefonanruf bei der Gemeindeverwaltung: Baugesuch ist angekommen und ist in Bearbeitung. |
13.12.2016 | 16:00 | Telefonanruf von der Gemeinde (Frau Lehmann): Information, dass eine Weisung vom Bund am 26.09.2016 erstellt worden ist, in welcher die Bewilligungspraxis nach RPG 24c verschärft wurde. Frau Lehmann hat vorgeschlagen, unser Baugesuch wegen den neu geplanten Unterständen, dem AGR als Voranfrage zu unterbreiten. Ich fand dies eine gute Idee. Sie hat noch am selben Tag die Pläne dem AGR weitergeleitet. Diese Voranfrage sei kostenlos, da sie das AGR um eine mündliche Stellungsnahme bittet. Bei einer positiven Beurteilung wird das Baugesuch so eingereicht. Bei einer negativen Beurteilung müssen wir die neuen Auflagen in unseren Plänen berücksichtigen. |
09.01.2017 | 16:00 | Antwort auf den Status der 2. Voranfrage der Gemeinde (Frau Lehmann): Wir haben noch keine Rückmeldung vom AGR erhalten, allerdings sind die 30 Tage, welche das Amt zur Prüfung zur Verfügung hat, noch bis nächste Woche am laufen. Ich sehe Herrn Matti vom AGR am 18.1.2017 und werde ihn fragen, sofern die Stellungnahme bis dann nicht bereits vorliegt. Sie werden danach umgehend benachrichtigt. |
20.01.2017 | 14:00 | Antwort von Herrn Matti vom AGR erhalten. Das Bauvorhaben sei so nicht bewilligbar, da es eine Mischform aus Artikel 24c und 39 RPG beinhalte.
Herr Matti vom Amt für Gemeinden und Raumordnung hat sich heute gemeldet und ich kann Ihnen seine mündliche Stellungnahme weiterleiten: Das gesamte Vorhaben inkl. den Auto- und Holzunterständen ist so (noch) nicht bewilligungsfähig. Zur weiteren Prüfung verweist er auf die Anwendungsfälle nach Art. 24c RPG (A1: Änderung von altrechtlichen Bauten und Anlagen) oder Art. 39 RPG (A4: Streusiedlungsgebiet). Momentan besteht eine Mischform aus beiden, was nicht möglich ist. Nach Art. 24c RPG wird die Fläche überschritten und bei Art. 39 RPG ist ein Abbruch und Wiederaufbau der Nebengebäude ausgeschlossen.
Ich lasse Ihnen Anhang die Erläuterungen zu den erwähnten Anwendungsfälle zukommen. Weitergehende Angaben sehen Sie in untenstehendem Link des Kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung, insbesondere sind auch die «Gestaltungsgrundsätze» zu beachten. Sie können direkt mit Herrn Matti telefonisch Kontakt aufnehmen (Tel. direkt 031 633 73 19) oder es besteht die Möglichkeit, via Gemeindeverwaltung mit ihm einen Ortstermin zu vereinbaren. Bitte teilen Sie der Gemeinde dann kurz mit, wie Sie das weitere Vorgehen sehen. Das Baugesuch vom 5.12.2016 wird vorerst sistiert, d.h. zurückgestellt. Vorgehen: Abbruch und Wiederaufbau unseres kleinen Schweinestalls werden wir nicht mehr machen. Wir werden ihn einfach so stehen lassen. |
23.01.2017 | 10:00 | Telefonische nachfrage bei Herrn Matti über die genauen Ablehngründe. Schweinestall sei ausschlaggebend gewesen. Autounterstand darf nur 20 m2 pro Wohneinheit gross sein. Anzahl Wohneinheiten müssen aus dem Plan ersichtlich sein. Der Holzunterstand wird nur bewilligt, wenn nachgewiesen wird, dass mit Holz geheizt wird. Dies habe ich bei beiden Wohnungen mit einem Vermerk "Holzofen" gelöst. |
23.01.2017 | 11:00 | Telefongespräch mit Frau Lehmann (Gemeinde). Die korrigierten Pläne werde ich per Email in den nächsten Stunden zur Weiterleitung an Herrn Matti (AGR) zusenden. |
23.01.2017 | 11:13 | Aktualisiert Pläne an Frau Lehmann gesendet:
Wie vorhin am Telefon besprochen, sende ich Ihnen die aktualisierten Pläne. Neu ist, da wir nach Art 39 bauen wollen:
Ich wäre froh, wenn Sie diese Pläne Herrn Matti zur Beurteilung weiterleiten könnten. |
27.01.2017 | 14:12 | Telefongespräch mit Herrn Matti (AGR). Statusabfrage. Pläne sind bei Ihm angekommen. Angeschaut hat er sie noch nicht. Er hat sie während des Telefons schnell angeschaut und kommentiert. Es scheint alles ok zu sein. Bei der Stützmauer zwischen Autounterstand und Haus ist er sich noch nicht ganz sicher. Sieht aber nicht schlecht aus. |
30.01.2017 | 04:50 | Aktuellen Pläne in Papierform bei der Gemeinde mit der Bitte, das Baugesuch schnellst möglichst weiterzuleiten, sobald das offizielle Feedback des AGR vorliegt, deponiert. |
09.02.2017 | 14:14 | Telefongespräch mit Frau Lehmann: Statusabfrage. Keine News vom AGR. Nachfrage ca. 1.2. beim AGR gemacht: Gesuch wurde dort noch nicht bearbeitet. Sie wird nächste Woche am Montag oder Dienstags nochmals nachfragen. Info: Sobald das AGR "grünes Licht" gibt, braucht es wiederum ca. 2 Monate, bis die Bewilligung vorliegt. |
15.02.2017 | 11:00 | Telefonische Statusabfrage bei der Gemeinde. Frau Lehmann nicht erreicht. Email Antwort: Herr Matti ist gemäss gestriger Nachfrage aus Kapazitätsgründen noch immer nicht dazu gekommen, die revidierten Pläne genauer zu prüfen. Dies sollte aber nächstens geschehen, wenn nicht durch ihn, dann durch jemand anderen vom AGR, sie erhalten nun scheinbar Verstärkung.
Wir bitten Sie daher nochmals um Geduld und ich melde mich umgehend, sobald die Rückmeldung vorliegt. |
23.02.2017 | 09:28 | Telefonische Rückmeldung von der Bauabteilung (Frau Lehmann): Das eingereichte Baugesuch kann so nicht bewilligt werden. Der Holzunterstand ist zu wuchtig. Wenn wir genauere Infos wünschen, sollen wir uns an Herrn Matti wenden.
Wir werden nun die weiteren Schritte definieren und Frau Lehmann informieren. |
23.02.2017 | 11:27 | Telefonische Nachfrage beim AGR (Herrn Matti) über den negativen Entscheid:
Laut Artikel 39 RPG sei ein Zubauen des Volumens ausgeschlossen (dies stehe im Artikel allerdings nur indirekt). Dass ein Autounterstand bewilligt würde, ist Goodwill des AGR. Laut Bundesrecht gebe es aber kein Recht auf diese zusätzliche Nebennutzfläche. Ein zusätzlicher Holzunterstand dieser Grösse könne er aber bei bestem Gewissen nicht bewilligen, weil dieser Anbau (als ganzes betrachtet) die Grösse des Hauses übersteigt. Wir sollen nur die 40 m2 planen, dann sehe er eine Chance, dass dies bewilligt würde. Den Holzunterstand kleiner, weiter weg, in anderer Form zu bauen, hat keinen Sinn und würde auch nicht bewilligt. Neben dem Holzunterstand gibt es keine Beanstandungen. Wenn wir später als Landwirtschaftsbetrieb gelten, kann je nach Ausrichtung und Kulturen weitere Nebennutzfläche gebaut werden, sofern dies Zonenkonform möglich ist. Dazu muss man beim Amt für Landwirtschaft den Betrieb bewilligt haben. Für diese Bewilligung ist eine gewisse Anzahl von SAK nötig. 0,25 z.B. Ab 1,6 SAG gilt der Betrieb als Gewerbe. Das FAT (Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (Agroscope FAT Tänikon)) definiert die nötigen Bauten, welche bewilligbar sind. |
27.02.2017 | 04:50 | Neue Pläne bei der Gemeindeverwaltung im Briefkasten abgegeben. Neu gibt es den Holzunterstand auf den Plänen nicht mehr. Das Gesuch ist nun definitiv eingereicht. |
22.03.2017 | 15:00 | Das Regierungsstatthalterampt hat alle Bauunterlagen mit einer Mängelliste an uns retourniert. Es gibt ein paar Formelle Fehler welche wir schnell korrigieren können. Aber es wurde auch bemängelt, dass der 40 m2 grosse Autounterstand gemäss Gemeindebaureglement zu gross für ein Nebengebäude sei. Es wären nur 30 m2 erlaubt. Es wurde der Artikel 20 Abs. 2 des GBR erwähnt. Wenn der Autounterstand als Hauptgebäude betrachtet wird, müsste unter anderem auch der doppelte Grenzabstand also insgesamt 8 m beachtet werden. Dies wäre in unserer Situation gar nicht machbar.
Ein nachprüfen des erwähnten Artikels durch mich hat aber ergeben, dass dort 60 m2 als maximale Fläche steht. Somit ist unser Bauvorhaben (Autounterstand) definitv als Nebengebäude zu beurteilen. |
23.03.2017 | 09:00 | Telefonrückfrage bei Herrn Gerber, Leiter der Bauabteilung beim Regierungsstatthalteramtes in Langnau:
Formelle Mängel konnte im Gespräch identifiziert werden. Diese kann ich einfach korrigieren. Vieles ist darauf zurückzuführen, dass die Schrift auf dem 1:100er Plan halt doch sehr klein ist. Dadurch konnen viele Masse und Texte schlicht und einfach nicht gelesen werden. (Ich kann dies nicht nachvollziehen, da ich auf den zurück erhaltenen Plänen alles einwandfrei lesen kann.) Wie dem auch sei, ich werde die Schriften und die Bemassung grösser machen. Das wegen dem Autounterstand und dessen Grösse konnte auch geklärt werden. Er darf selbstverständlich so gebaut werden. Woher die 30 m2 genau gekommen waren, konnte mir nicht erläutert werden. Ich habe angeboten, die Pläne gemäss den übrig gebliebenen Mängeln zu bereinigen und dem Herrn Gerber die Pläne vorab per Mail als PDF zuzustellen. |
24.03.2017 | 07:19 | Neue Pläne per Mail an die Bauabteilung des Regierungsstatthalteramtes Emmental (Herrn Gerber) gesendet. Mail Inhalt:
Gemäss Mängelliste und unserem gestrigen Telefongespräch habe ich die Unterlagen folgendermassen korrigiert:
Die neuen Pläne und das Baugesuchsformular 1.0 finden Sie im Anhang. Ich bitte Sie, die Mängelliste möglichst bald durch zu gehen und deren Behebung zu verifizieren, damit ich ihnen die gewünschten Plankopien zusenden kann. Wieviele Plankopien benötigen Sie nun? Muss ich diese der Bauverwaltung Hasle oder ihnen direkt zu senden? Welche Unterlagen fehlen Ihnen denn konkret zu den Baugesuchsformularen? Ich hoffe, dass mit diesem Vorgehen die Baubewilligung nicht unnötig lange verzögert wird. |
27.03.2017 | 07:58 | Nochmals überarbeitete Pläne per Mail an die Bauabteilung des Regierungsstatthalteramtes Emmental (Herrn Gerber) gesendet. Mail Inhalt:
Im Anhang finden Sie alle Pläne nochmals in der aktuellen Version. Neu ist: - Isolationsschicht als Schraffur - Bemassung Grundriss Galerie Ebene |
28.03.2017 | 10:45 | Telefongespräch mit Herrn Gerber:
Abklären des Standes: Neue Pläne erhalten, noch nicht geprüft, da noch andere Bauvorhaben auf dem Tisch stehen. Morgen werde ich eine Antwort erhalten. |
30.03.2017 | 11:37 | Telefongespräch mit Herrn Gerber:
Abklären des Standes: Noch immer nicht geprüft. Morgen werde ich eine Antwort erhalten. |
30.03.2017 | 14:47 | Email von Herrn Gerber:
ihr bauvorhaben habe ich mittlerweile geprüft. dabei sind mir folgende punkte aufgefallen, die noch ergänzt werden müssen:
wenn sie diese korrekturen noch vornehmen und uns die entsprechenden unterlagen zukommen lassen, werden wir ihr bauvorhaben publizieren. änderungen der planunterlagen auf grund von amts- oder fachberichten bleiben vorbehalten. |
03.04.2017 | 19:30 | Aktualisierte Pläne in gedruckter und elektronischer Form dem Regierungsstatthalteramt (Herrn Max Gerber) zugestellt. |
13.04.2017 | 20:00 | Baugesuch wurde heute im Anzeiger publiziert. Ebenfalls ist ein Brief vom Regierungsstatthalteramt (Herrn Gerber) mit der Eröffnungsanzeige eingetroffen. Es wird mit einem Entscheid bis Juni/Juli gerechnet. |
24.04.2017 | 11:30 | Anruf vom Brandschutzexperte: Nachfrage wegen Fluchtweg aus der 2. Wohnung. Hat sich aber erübrigt, weil der Wohnungseingang direkt ins Freie führt. Blitzschutz wird freiwillig erstellt. Dies wird vermerkt. Die Kaminerhöhung stellt kein Problem dar. Ein zweiter Holzofen an den bestehenden Kamin anzuschliessen ist problemlos. Dies muss der Ofenbauer nach den geltenden Gesetzen ausführen. Mit dem Kaminfeger muss noch angeschaut werden, wo Reinigungsöffnungen angebracht werden müssen. Der Bericht wird dem Baugesuch beiliegen. |
08.05.2017 | 14:00 | Bauprofile wurden grob abgenommen. Nach dem Bau wird das neue "Gebäude" (Autounterstand) nochmals vom Geometer abgenommen. Dann muss alles genau stimmen. |